Autor und Psychologe Gerald Mackenthun (Berlin)
Autor und Psychologe Gerald Mackenthun (Berlin)

Der Fall Gustl Mollath

Mollath am 14. August freigesprochen - Tatvorwurf im Wesentlichen bestätigt

Unser Rechtsstaat hat zwar viele Mängel, im Ergebnis trifft es jedoch überwiegend die Richtigen.

Strafverteidiger Gerhard Strate am 22.8.13 in der Zeit

Sollte Gustl Mollath als unbequemer Kritiker von Geldwäschemachenschaften der Hypo-Vereinsbank mundtot gemacht werden? Im Fall Mollaths, der über sieben Jahre lang wegen Tätlichkeiten gegen seine Frau und viele andere in der Psychiatrie in Bayreuth leben musste, fließen verschiedene Stränge zusammen: eine hysterisierte Öffentlichkeit, skandalisierende Medien, ein beträchtlicher Hang zu Verschwörungstheorien, ein ungebremstes Misstrauen in regierende Politiker und in die (bayerische) Justiz sowie eine schlagkräftige Anti-Psychiatrie-Bewegung. 

 

Die lange Dauer der Unterbringung ist der beharrlichen Weigerung Mollaths geschuldet, mit den Psychiatern und den Gerichten zu kooperieren. Seit Januar 2013 wurde dennoch am Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath gearbeitet. Am 6. August 2013 beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg, das damalige Verfahren neu aufzurollen. Das geschieht seit 7. Juli 2014 vor dem Landgericht Regensburg.

 

Fest steht schon jetzt, dass Mollath kein Opfer einer Verschwörung im "größten Justiz- und Psychiatrieskandal Bayerns seit Jahrzehnten" ist. Anhaltspunkte für gravierende Straftaten im Amt - Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Verfolgung Unschuldiger, Bestechung - gibt es nicht. Ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags kam zu dem Schluss, dass es keine Verschörung gab.  

 

Aber es gibt eine Verunglimpfung der Justiz, der Politik und der Psychiatrie. Das Skandalöse sind nicht das damalige Urteil oder das Verhalten der bayerischen Justizministerin, sondern aktuelle Medienberichte und die Mollath-Unterstützergemeinde, die ein konspiratives Zusammenwirken von Justiz, Regierung und Finanzinstitut zur Vertuschung von Schwarzgeldgeschäften suggerieren.

 

Der folgende Text fasst das Gesamtgeschehen um "Deutschlands berühmtesten Psychiatriepatienten" in möglichst knapper Form zusammen. Er wurde geschrieben unmittelbar vor Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens. Das Ergebnis des Verfahrens (das mündliche Urteil erging am 14. August 2014) ist so, dass an der Zusammenfassung nichts korrigiert zu werden braucht. 

Zusammenfassung (Stand 7. Juli 2014)

Mit einem Klick zu Amazon Das Buch zum Prozess bei Amazon für 19,90 Euro und als Kindle-Book für 7,44 Euro

Unregelmäßigkeiten bei der HypoVereinsbank in den 1990er Jahren und der Ehekrieg des Ehepaars Mollath haben prinzipiell nichts miteinander zu tun. Ihre Verknüpfung ist Teil einer Kampagne vieler Medien (Nürnberger Nachrichten, Süddeutschen Zeitung, Report Mainz, Tagesspiegel Berlin, Berliner Zeitung) und der politischen Opposition im Bayerischen Landtag auf der Grundlage eines Wahns von Gustl Mollath.

 

Gustl Mollaths paranoide Schizophrenie bildete sich ab etwa Mitte der 1990er Jahre aus. Er scheiterte deswegen als Geschäftsmann. Seine Autowerkstatt warf nie Gewinn ab, seine Ehefrau Petra musste erhebliche Geldmittel zuschießen. Es gibt verschiedene Belege, dass er schon damals zeitweise aggressiv war. Mollath war zur Zeit der Trennung 2002 hoch verschuldet. Es gab gegen ihn Zwangsvollstreckungen und Pfändungen, sein Haus musste später zwangsversteigert werden.

 

2006 hatte er wegen Geschäftsunfähigkeit für einige Monate einen Betreuer. Mehrere seiner zahlreichen Rechtsvertreter beantragten über Jahre hin immer wieder seine rechtliche Betreuung, weil er sein Leben nicht selbständig führen könne. Gerichte lehnten die Anträge (bis auf den ersten) ab; Mollath sei uneinsichtig und nicht betreubar.

 

Als Mollath seine Frau und andere der Schwarzgeldschiebereien verdächtigte, wurde er bereits von seiner Krankheit gesteuert. Seine Ehestreitigkeiten beförderten nicht seine Erregung bis hin zum Wahn, vielmehr umgekehrt führte seine schizoide Paranoia zu den nicht lösbaren Eheproblemen. Der Konsequenzen seiner vielfältigen Anzeigen und Anschuldigungen war er sich offenbar nicht bewusst. Petra Mollath wiederum hatte ab etwa 2000 nur noch den Wunsch, ihren gewalttätigen und unfähigen Mann loszuwerden.

 

Das Thema Schwarzgeldschiebereien brachte Mollath erstmals fünf Monate nach dem Auszug Petras aus der ehelichen Wohnung öffentlich und schriftlich ins Spiel. Ob sie schon vorher in den ehelichen Streits eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.

 

Die HypoVereinsbank veranlasste auf Hinweisen Mollaths hin eine interne Überprüfung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft kann die Bank schon bei bloßem Verdacht tätig werden.

 

Der Prüfbericht der HypoVereinsbank, der der Staatsanwaltschaft erst Ende 2011 zur Kenntnis gelangte, bestätigte gerade nicht die Behauptungen Mollaths zu Schwarzgeldverschiebungen. Petra Mollath und andere Mitarbeiter der HypoVereinsbank verstießen gegen bankinterne Regeln. Die Bank sanktionierte Anfang 2003 deren Verhalten intern.

 

Wenn am Ende des Berichts steht, dass sich „alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths als zutreffend herausgestellt“ haben, bezieht sich das im Wesentlichen auf Verstöße gegen bankinterne Vorgaben und nicht auf Bargeldtransfers oder Schwarzgeldverschiebungen. Mollath hatte durchaus Insiderwissen; dieses belegte aber nicht im Ansatz einen Transfer von unversteuerten Gewinnen in die Schweiz.

 

Die Bank entschloss sich, nicht zusätzlich die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung einzuschalten. Die Bank ist – wie jeder andere hierzulande auch – nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es gab aber auch so gut wie keinen Hinweis auf strafrechtliches Fehlverhalten. Die von Mollath erhobenen Vorwürfe hat der Revisionsbericht jedenfalls für die Zeit nach 1998 gerade nicht bestätigt. Er enthält nur Hinweise auf andere Verstöße, die Mollath gar nicht angezeigt hatte. Als die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Dezember 2011 von dem Revisionsbericht erfuhr, recherchierte sie bei der Bank, fand aber keinen Anfangsverdacht für strafrechtlich Relevantes.

 

Das Wort „Schwarzgeld“ erscheint in dem Bericht nur einmal und wie nebenbei und betrifft einen anderen Bankangestellten, nicht Petra Mollath. Der Transfer von Geld ins Ausland ist per se nicht strafbar, darauf wiesen die untersuchenden Staatsanwaltschaften immer wieder hin. Mollath lieferte keine Belege, dass es sich um unversteuertes Geld handelte. Einige Mitarbeiter wurden entlassen, darunter Frau Mollath. Sie klagte gegen die Bank und gewann. Sie erhielt eine Abfindung.

 

Der HypoVereinsbank war nicht bekannt, dass Petra Mollath ihren Mann im Januar 2003 wegen Körperverletzung angezeigt hatte, und ihr war nicht bekannt, dass es zu einem Prozess wegen Körperverletzung kommen wird. Die Bank konnte das Gericht gar nicht über den internen Revisionsbericht unterrichten und hätte es wahrscheinlich selbst bei Kenntnis des Strafprozesses nicht getan. Umgekehrt war dem Gericht der Revisionsbericht nicht bekannt. Keine Seite wusste von der anderen. Erst Ende 2011 werden beide Enden von einigen Medien absichtsvoll miteinander verknüpft.

 

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte Mollath Mitte 2003 angeboten, die Anzeige seiner Frau gegen eine Zahlung von 1.000 Euro und einer Bewährungsstrafe von neun Monaten fallen zu lassen. Mollath lehnte das ab, da er sich damals wie heute völlig unschuldig fühlt. Er habe seine Frau nicht angegriffen, vielmehr sie ihn. Mollath interpretiert den Strafbefehl als Versuch der Staatsanwaltschaft, seine Schwarzgeldvorwürfe unter den Teppich zu kehren. Mollath wollte den Prozess, sofern bei einer Wahnerkrankung von einem freien Willen gesprochen werden kann. Er selbst war es, der die Justizmaschinerie in Gang setzte, und damit auch die Befassung der Psychiatrie mit seinem Fall. Und er war bereit, für seine Wahrheit und Gerechtigkeit zu leiden.

 

Es war Mollath selbst, der das Gericht in seinem Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung auf seinen Geisteszustand aufmerksam machte, indem er in der Hauptverhandlung am 25. September 2003 dem Gericht einen umfangreichen Schnellhefter (ohne ersichtlichen Zusammenhang zum Thema der Hauptverhandlung) übergab. Diese 106 Seiten enthielten versteckt auch den Vorwurf der Schwarzgeldschieberei. Die von Mollath erstatteten Anschuldigungen und Anzeigen wegen angeblicher Schwarzgeldschiebereien waren nicht ursächlich für die Anklage und die spätere Einweisung.

 

In seinen Anklagen und Beschuldigungen zeigt sich Mollath unbeholfen und zerstreut. Er wendet sich an die falschen Gerichte und fordert Unmögliches von ihnen, nämlich seine bedingungslose Freilassung. Er kennt nicht die Kompetenzen von Gerichten, er kann seine Gedanken nicht beisammenhalten, er hat keinen Überblick über seine Angelegenheiten und kann diese nicht regeln, er baut ständig neue Fronten auf und verzettelt sich darin. Er ist juristisch nicht versiert – woher auch? – zugleich ließ er sich jahrelang nicht beraten. Er lehnte grundsätzlich Hilfe ab und sah alle Versuche, ihm zu helfen, als gegen sich gerichtet. Fast alle, die mit ihm zu tun haben, wandten sich überfordert und genervt von ihm ab. Es scheint keine einzige Begegnung mit Mollath zu geben, die nicht zu Ärger führt. Mit ihm ist einfach nicht auszukommen. Das wird seine Frau Petra M. schon die Jahre zuvor gespürt haben.

 

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sah im Dezember 2003 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen „Schwarzgeldschiebereien“ zu Recht ab. Mollath hatte in seiner Anzeige zwar Namen von Mitarbeitern von Banken genannt und eine „Zeugen- und Täterliste“ mit Namen und Anschriften beigelegt. Das war jedoch nicht zureichend, weil Geldtransfers von Deutschland in die Schweiz nicht automatisch strafbar sind und Tatsachen dafür, dass es sich um „Schwarzgeld” (Geld, dessen Erträge den deutschen Steuerbehörden nicht offenbart wurden) handelt, nicht dargelegt wurden. Die bloße Behauptung illegaler Geldgeschäfte genügt nicht.

 

In Sachen Reifenstecherei wies Mollath selbst der Polizei den Weg zu ihm, als er in einem Brief vom 4. August 2004 an einen involvierten Rechtsanwalt alle Opfer benannte. Es gibt Indizien, aber keine direkten Beweise für seine Täterschaft. Eine Verurteilung anhand von Indizien ist nicht ungewöhnlich.

 

Mollath wurde im August 2006 verurteilt wegen tätlicher Angriffe gegen seine Ehefrau Petra und ihren Bruder sowie wegen gemeingefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Reifenstecherei) – aus keinem anderen Grund. Verfahrensgegenstand waren nicht die Finanztransaktionen der Ehefrau, sondern die Gewalttaten Mollaths. Es gab eine ausführliche Beweiswürdigung seiner Straftaten. Wegen Schuldunfähigkeit (Wahn) wurde damals unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit erwartet, so dass er im Maßregelvollzug untergebracht wurde. Mollath behauptet bis heute, die Taten nicht begangen zu haben.

 

Die Grundlage für die Unterbringung im Maßregelvollzug lieferte 2005 der Psychiater Leipziger. Zu der Zeit der Begutachtung war Mollath mit hoher Wahrscheinlichkeit paranoid und möglicherweise schizophren. Er war nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mollath wegen dieser Erkrankung zur Tatzeit 2001 und 2002 nicht schuldfähig war, ist hoch. Aus Sicht Leipzigers seien wegen fehlender Krankheitseinsicht weitere derartige Straftaten nicht unwahrscheinlich. Leipziger hatte einen Entscheidungsspielraum. Er entschied sich für die sichere Variante aus der Sicht einer schutzwürdigen Öffentlichkeit.

 

Mollath wurde von Psychiatern und psychiatrischem Personal beobachtet und so gründlich untersucht, wie Mollath es zuließ. Ihm wurde kein Wahn „angedichtet” (Heribert Prantl), sondern dieser wurde mit Tatsachen belegt. Es findet sich in den Akten eine durchaus gute und ausreichende Informationslage über die psychische Verfassung Mollaths. Er selbst verweigerte grundsätzlich die Kooperation und das Gespräch; er verhinderte damit über Jahre eine zügige Überprüfung seines Geisteszustandes und des Urteils von 2006.

 

Er widersetzte sich Befragungen und Untersuchungen und verhinderte, dass Gutachter und Gerichte einen neuen, für ihn günstigeren Sachstand eruieren konnten. An neuen psychiatrischen Gutachten, die belegen könnten, dass von ihm keine Gefahr ausgeht, wollte und will er nicht mitwirken. Aus seiner Sicht ist das konsequent.

 

Mollath ging von Anfang an von zweierlei Voraussetzungen aus. Die erste lautet, seine Frau betreibe zusammen mit anderen ein gigantisches Netzwerk von Schwarzgeldtransfers in die Schweiz. Sein Gerechtigkeitssinn verbiete derlei kompromisslos. Die zweite lautet, er hat sich gegen seine Frau und später das gesamte Netzwerk in legitimer Weise gewehrt. Indirekt räumt er ein, dass es Gerangel gab, aber immer haben die anderen angefangen. Nie hatte er sich entschuldigt oder gesagt, dass es ihm Leid täte. Seine juristischen Bemühungen gehen einzig darauf aus, als unschuldig rehabilitiert zu werden, und zwar vollständig. Dafür nimmt er das Martyrium der „Psychiatriefolter“ in Kauf. „Gerechtigkeit oder Tod“, das ist sein Wahlspruch und sein Motiv.

 

Auf dieser Grundlage verweigerte er die Zusammenarbeit mit Gerichten und Ärzten. Seine Weigerung zur Zusammenarbeit ist der einzige Grund für die unverhältnismäßige Länge des Maßregelvollzugs. Seine Freilassung im August 2013 nahm ihm die Märtyrerrolle. Sein Ziel ist nicht nur Freiheit, sondern der Beweis seiner Unschuld und die vollständige Rehabilitation in einem Wiederaufnahmeverfahren. Seine Entlassung im August 2013 war ihm gar nicht recht.

 

Mollath und seine Unterstützer (Zeitungen, Fernsehsender, Opposition) behaupteten ab Ende 2011, Mollath sei in einem Komplott (Petra, Bank, Psychiater, Gerichte) in die Psychiatrie weggesperrt worden, um riesige Schwarzgeldgeschäfte zu vertuschen. Diese Annahme war von vornherein sehr unwahrscheinlich; wie sollte eine Verschwörung, an der gut 100 Menschen beteiligt sein müssten, geheim gehalten werden können? Und selbst wenn es wahr wäre: Warum sollten sich Richter, Psychiater und Politiker wegen dieser relativ unbedeutenden Geschichte in die Gefahr begeben, bei Aufdeckung ihre Karrieren zu beenden oder gar ihr Amt zu verlieren?

 

Die Angst vieler Menschen vor der Psychiatrie ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Grundlage der Angst und des Unbehagens ist eine anhaltende Stigmatisierung von psychischen Krankheiten. Hätte sich Mollaths Unterstützerkreis für eine Freilassung aus dem Krankenhaus eingesetzt, wenn er eine Lungenentzündung gehabt hätte? Hätten sie Ärzte diskreditiert, wenn sie ihm eine körperliche Krankheit diagnostiziert hätten? Der Vergleich zeigt die krasse Ungleichbehandlung von physischen und psychischen Krankheiten in der Öffentlichkeit. Der rabiate Kampf der Mollath-Unterstützung um seine Normalität beruht auf der unbewussten Abwehr von psychischer Krankheit als etwas, was es nicht geben darf.

 

Einige Medien – allen voran die Süddeutsche Zeitung mit ihren Redakteuren Prantl, Przybilla und Ritzer – trugen erheblich dazu bei, Schizophrenie und Paranoia zu verharmlosen und als Marotte von Menschen einzustufen, die nach anderen als den gerade geltenden Konventionen leben wollen. Sie ignorierten, dass die Krankheit Mollaths bürgerliches Leben und beinahe auch das seiner Frau zerstörte. Sie taten die Schwere dieser psychischen Krankheiten ab und vermittelten eine Harmlosigkeit, welche im krassen Widerspruch zu den Erfahrungen von Erkrankten und deren Angehörigen steht.

 

Die Psychiatrie unterliegt – im Gegensatz zu den Medien – wie alle Bereiche des Gesundheitswesens vielfältigen Kontrollen. Die „Folter”, die Mollath dort erlebt haben will, ist eine krankheitsbedingte, wahnhafte Fehlinterpretation der psychiatrischen Situation. Nicht die Psychiatrie ist grausam, sondern die Krankheiten, die sie behandelt.

 

Die Forensik hat die Aufgabe, straffällig gewordene Patienten in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Rund ein Viertel der entlassenen Patienten begehen innerhalb von zehn Jahren erneut Straftaten. Diese Zahl kann nicht auf Null gedrückt werden. Es wird für Ärzte, Psychologen und Betreuer niemals hundertprozentig prognostizierbar sein, welche Patienten gefährlich und welche ungefährlich sind. Dies insbesondere dann, wenn ein Patient die Mitarbeit und die Behandlung verweigert.

 

Seit 1990 ist eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten oder anderen Maßnahmen nur noch bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung erlaubt. Selbst diese Eingriffe (z.B. Fixierung am Bett) werden zunehmend kritisiert und infrage gestellt. Die Folge im Fall Mollath war jedoch, dass er nicht die angemessene Behandlung und Betreuung erhielt – abgesehen davon, dass sie gegen seinen Willen erfolgt wären. Das wiederum trug dazu bei, dass er in seinem Wahn und Querulantentum verblieb und keinen Weg aus dem Maßregelvollzug fand.

 

Die Bevorzugung des Patientenwillens ist einem allgemeinen gesellschaftlichen Trend geschuldet. Grundlage ist die Idee vom mündigen Patienten mit erhöhter Eigenverantwortung. Mollath verweigerte jegliche Behandlung, Betreuung und Hilfe. Das musste akzeptiert werden. Die Mollath-Unterstützer sollten einräumen, dass er aus vermutlich freiem Willen handelte und in eigener Verantwortung in der Psychiatrie verblieb.

 

Psychiater und Richter verfügen in ihren Entscheidungen – wie jeder Mensch – über einen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum wurde teilweise zuungunsten Mollaths ausgelegt. Entscheidungen innerhalb eines Ermessensspielraums stellen keine Rechtsbeugung, Strafvereitelung etc. dar.

 

Gerichte und der bayerische Mollath-Untersuchungsausschuss konnten weder ein Komplott noch eine Verschwörung belegen. Es gibt auch keinen Justiz- und keinen politischen Skandal. Es gibt keine Anhaltspunkte für gravierende oder bewusste Straftaten im Amt, seien es Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Verfolgung Unschuldiger oder Freiheitsberaubung. Es gibt kein konspiratives Zusammenwirken von Justiz, Regierung und Finanzinstitut zur Vertuschung von Schwarzgeldgeschäften.

 

Gegenteilige Behauptungen sind Teil einer Medienkampagne, angeführt von den Nürnberger Nachrichten, der Süddeutschen Zeitung und Report Mainz im Schulterschluss mit der politischen Opposition Bayerns und einem pensionierten Beamten namens Schlötterer. Einzelne Medien und die politische Opposition bedienen sich eines psychisch kranken Geschäftsmannes, Straftäters und Stalkers, um vor einer anstehenden Landtagswahl der Regierungspartei CSU zu schaden. Dieser Versuch scheiterte; die CSU ging aus der Landtagswahl am 15. September 2013 als Siegerin hervor. Justizministerin Merk behielt ihr Landtagsmandat und wurde zur Europaministerin aufgewertet, Merk-Kritiker Martin Runge (Grüne) hingegen verlor es.

 

Was es statt des Komplotts gibt, sind eine hysterisierte Öffentlichkeit, skandalisierende Medien, ein bedenklicher Hang zu Verschwörungstheorien, ein ungebremstes Misstrauen in regierende Politiker und in die bayerische Justiz sowie eine rabiate Mollath-Unterstützungsbewegung. Er, Mollath, habe ein gigantisches Netzwerk von Schwarzgeldtransfers in die Schweiz aufgedeckt und wurde von seiner Frau über den Weg einer fingierten Körperverletzung und untergeschobenen weiteren Straftaten für verrückt erklärt und in die Psychiatrie abgeschoben. Die Richter mehrerer Gerichte seien willfährige Vollstrecker einer hinterhältigen Bankkauffrau. Justiz, Politik und Psychiatrie wurden pauschal verunglimpft. Die Niedertracht der Mollath-Unterstützer kumuliert in einem neuen kulturellen, internet-befeuerten Phänomen, dem Shitstorm.

 

Medien taten Recht daran, dem Anfangsverdacht einer Vertuschung von Schwarzgeldtransfers nachzugehen. Als dies nicht belegt werden konnte, hätten sie die Sache auf sich beruhen lassen können. Stattdessen recherchierten sie einseitig weiter, um Justiz, Bank, Psychiatrie und CSU im Sinne einer Vorverurteilung an den Pranger zu stellen.

 

Unter öffentlichem Druck wies Justizministerin Merk im November 2012 die Staatsanwaltschaft an, Argumente für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath zu sammeln. Zeitgleich und unabhängig davon betrieb der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

 

Das Landgericht Regensburg verwarf am 24. Juli 2013 nach gründlicher Prüfung in einem 113 Seiten umfassenden, detailliert argumentierenden Beschluss die Wiederaufnahme. Es habe einige kleinere Fehler im Urteil vom 13. Februar 2007 gegeben, die für die Verurteilung Mollaths unerheblich gewesen seien. Die Antragsteller hätten keine neuen Beweise vorgelegt, sondern nur spekuliert und interpretiert. Selbst unter Würdigung einiger Argumente hätte sich kein anderes Urteil ergeben. Staatsanwaltschaft und Mollath/Strate legten Beschwerde gegen den Beschluss ein.

 

Innerhalb kürzester Zeit beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg am 6. August 2013, die Wiederaufnahme zuzulassen. Als einziger Grund wird eine Bagatelle angegeben: Es sei nicht ersichtlich, dass das ärztliche Attest für Petra Mollath nicht von der Praxisinhaberin, sondern von deren Sohn ausgefertigt wurde. Zudem hätte der junge Mann nicht schreiben dürfen, dass er die Aussagen der Patientin für glaubwürdig hält. Mollath wurde sofort aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen, geradezu herausgeworfen. Das Oberlandesgericht stellt nicht in Zweifel, dass Mollath im Wahn seine Frau erheblich verletzte und andere Straftaten beging.

 

Erstaunlich ist, dass nur ein „unechtes Dokument” vom einst „größten Banken- und Vertuschungsskandals Bayerns nach dem Krieg” übrigbleibt. Das Attest als „unechtes Dokument“ stellt ein klappriges Vehikel dar, den Fall grundlegend neu aufzurollen. Für das Wiederaufnahmeverfahren wurden 17 Verhandlungstage angesetzt. Zum Vergleich: im spektakulären Prozess gegen FC Bayern-Manager Uli Hoeneß waren es nur vier.

 

Am 26. August 2013 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aufzuheben seien, die die weitere Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie verfügt hatten. Diese Gerichte hätten nicht ausreichend dargelegt, dass Mollath weiterhin gefährlich sei. Auch das oberste deutsche Gericht stellte nicht in Zweifel, dass Mollath im Wahn seine Frau erheblich verletzte und andere Straftaten beging bzw. äußerte sich dazu überhaupt nicht. Am 31. März 2014 urteilte das Oberlandesgericht Bamberg, die Verfassungsbeschwerde und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2013 seien überholt; Mollath befinde sich seit August 2013 auf freiem Fuß, über Rechtmäßigkeit und Dauer der Unterbringung könne nicht mehr geurteilt werden, da er ja nicht mehr untergebracht sei.

 

Politisch wird an einer Reform des forensischen Maßregelvollzugs gearbeitet. Die Einweisungskriterien sollen wieder verschärft und die Dauer der Unterbringung zeitlich befristet werden. Die persönlichen Rechte des Einzelnen müssen dabei weiterhin gegen das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit vor psychisch kranken Gewalttätern abgewogen werden.

 

Der Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens vor dem Landgericht Regensburg wurde auf den 7. Juli 2014 festgelegt. In 17 Verhandlungstagen sollen mindestens 42 Zeugen gehört werden. 

 

Besucher seit dem 20. Februar 2013

Priv.-Doz. Dr. Gerald Mackenthun

Dipl.-Politologe

Dipl.-Psychologe

Dr.phil.

Privat-Dozent für Klinische Psychologie

 

Email gerald.mackenthun@gmail.com

 

Büro 030/8103 5899

0171/ 624 7155

 

Bitte beachten Sie, dass in der Regel der Anrufbeantworter eingeschaltet ist.

Sie können dort eine Nachricht  mit der Bitte um Rückruf hinterlassen. Ich rufe meist am Abend oder am nächsten Tag zurück.

Besucher insgesamt auf den Seiten von geraldmackenthun.de seit 20. Februar 2011.

Translate my site into english or french:

Meine Bücher in "Google Scholar" (Zitationen und Verweise)

Druckversion | Sitemap
© Gerald Mackenthun, Berlin, Februar 2011

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt